Regelung ticinopass
1. KeyCard: persönliche Nutzung und Kosten
Die KeyCard ist ein streng persönliches Magnetmedium.
Jede neue KeyCard, auf die das ticinopass-Abonnement geladen wird, kostet CHF 5.- pro Stück.
2. Gültigkeit der ticinopass KeyCard
Die ticinopass KeyCard ist in den folgenden Skigebieten gültig: Airolo-Pesciüm, Bosco Gurin, Carì, Nara, Campo Blenio, Cioss-Prato, Airolo-Lüina, Prato Leventina, Bedrina-Dalpe, Mogno, Cappellina-Piano di Peccia, Alpe di Neggia und Bedea-Novaggio. Diese werden im Folgenden als “Schwesterstationen” bezeichnet.
3. Vorteile für Inhaber der ticinopass KeyCard
Inhaber eines gültigen ticinopass-Abonnements können von einer Reihe von Vorteilen profitieren, die von den Partnern angeboten werden. Informationen über die Zugangsmodalitäten zu diesen Vorteilen sind hier verfügbar.
4. Fehlverhalten und Missbrauch von Beförderungsausweisen: Regeln und Strafen
Fehlverhalten und Missbrauch von Beförderungsausweisen Im Falle von Fehlverhalten, wie z.B. Beschädigung von Anlagen oder Missachtung der FIS-Regeln, Signale, Schließungen und Anweisungen des Personals, wird der Beförderungsausweis ohne Entschädigung entzogen. Zudem behalten wir uns das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.
Missbrauch von Beförderungsausweisen Das Skipass-System mit elektronischer Überwachung ist ein automatisches Kontrollsystem. Periodisch werden Stichprobenprüfungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass das persönliche und nicht übertragbare Abonnement tatsächlich vom Inhaber genutzt wird. Auf Anfrage des Personals muss das Abonnement ohne Einwände vorgezeigt werden. Der unrechtmäßige Gebrauch eines Beförderungsausweises oder dessen Änderung führen zur sofortigen Einziehung des Ausweises ohne Entschädigung. Die Direktion der Station behält sich außerdem das Recht vor, weitere zivil- oder strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
5. Pflicht zur persönlichen Karte für den Zugang zu den Dienstleistungen der Skigebiete
Alle Nutzer sind verpflichtet, im Besitz einer persönlichen Karte zu sein und diese dem Personal der Skigebiete auf Anfrage vorzuzeigen. Auch Kinder unter 6 Jahren müssen eine persönliche Karte mit einem Identitätsfoto besitzen, um Zugang zu den Dienstleistungen der Stationen zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass das “Erwachsenen”-Abonnement ausschließlich für den Inhaber gültig ist und keinen Zugang zu den Dienstleistungen der Schwester- und Partnerstationen für Kinder oder andere Familienmitglieder gewährt.
6. Sicherheit auf den Pisten: Verantwortung des Skifahrers und zu beachtende Regeln
Der Skifahrer ist in erster Linie für seine eigene Sicherheit verantwortlich. Die Infotafel gibt Auskunft über alle Transportmittel und Liftanlagen. Vor jeder Abfahrt ist es wichtig zu überprüfen, dass die Piste offiziell geöffnet ist. Die Schließung der Pisten ist auch bei schönem Wetter immer gerechtfertigt (Lawinengefahr, Vorbereitungsarbeiten). Die Nutzung von geschlossenen Pisten ist verboten und birgt extreme Risiken auf eigene Gefahr. Der Pistenservice übernimmt die Verantwortung und die Kontrolle nur für die als geöffnet gekennzeichneten und signalisierten Pisten. Das Verlassen der gekennzeichneten und überwachten Wege ist verboten. Wer nach der letzten Pistenkontrolle abfährt, trägt die Verantwortung dafür. Jeder Skifahrer muss seinen Fahrstil an seine Fähigkeiten sowie die Bedingungen des Geländes, des Schnees und der Piste anpassen. Jeder ist verpflichtet, sich an die Anweisungen des Pisten- und Rettungsdienstes, an die FIS-Regeln und an die Regelungen der jeweiligen Anlage zu halten. Denken Sie daran, dass auch die besten und besten Pisten keinen absoluten Schutz vor Verletzungen oder Sachschäden garantieren können.
7. Haftung: Schäden durch Fahrlässigkeit und persönliche Nachlässigkeit
Die jeweiligen Gesellschaften sind nicht verantwortlich für Schäden jeglicher Art, die aus Fahrlässigkeit oder Missachtung der ausgeschilderten Hinweise entstehen, noch für persönliche Nachlässigkeiten.
8. Schließung der Anlagen: Regelung bei höherer Gewalt und Rückerstattungen
Die Leitung jeder Station hat das Recht, den Betrieb der Anlagen im Falle höherer Gewalt einzustellen. Bei vorübergehender Schließung einzelner Liftanlagen oder der gesamten Skistation aus solchen Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, gemäß den Tarifbestimmungen.
9. Rückerstattungsrichtlinie und Ersatz der KeyCard
Die Nichternutzung der Karte gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Im Falle des Verlusts kostet der Ersatz der ticinopass KeyCard CHF 20.- (einschließlich der neuen KeyCard).
Es besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung bei unvorhergesehenem Abbruch, Krankheit, Verletzung, schlechtem Wetter, Lawinengefahr, Betriebsunterbrechungen, Schließung der Pisten usw.
10. Haftung der Schwesterstationen bei der Verwaltung der Anlagen und Pisten
Jede Schwesterstation ist für die Verwaltung der ihr anvertrauten Anlagen und Pisten verantwortlich.